Hauseigentümer müssen vor 1987 eingebaute Heizkessel jetzt austauschen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung vor. Wie alt der eigene Kessel ist, zeigt das Typenschild an der Anlage. Wer es nicht gleich findet, kann das Baujahr im Schornsteinfeger-Protokoll nachlesen. Allerdings erlaubt die Verordnung auch Ausnahmen. Wer sich unsicher ist, wendet sich am besten an einen ausgewiesenen Heizungsfachmann. SHK-Fachbetriebe, die sich unter der Marke „Meister der Elemente“ bundesweit zusammengetan haben, beraten fachkundig und empfehlen die geeignete Maßnahme zur Heizungsoptimierung.
Wann sollte der Heizkessel augetauscht werden?
Der Austausch auch eines jüngeren Kessels ist zum Beispiel dann empfehlenswert, wenn sich die Werte im Messprotokoll im Laufe der Jahre verschlechtert haben oder die Anlage bei Übergangstemperaturen oft anspringt – dies kann ein Hinweis darauf sein, dass der Kessel überdimensioniert ist. Das häufige Ein- und Ausschalten des Brenners führt zu einem unnötig hohen Verbrauch. Wer eine neue Heizanlage einbaut, sollte die Gelegenheit nutzen und prüfen, ob ein Wechsel des Brennstoffs sinnvoll ist. Neben klassischen Öl- und Gasheizungen sind Pelletsysteme und Wärmepumpen empfehlenswert. Um Kosten und Nutzen der unterschiedlichen Systeme gegeneinander abzuwägen, ist der Profi aus dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk der richtige Ansprechpartner. Hauseigentümer sollten sich rechtzeitig beraten lassen. Schließlich gilt es, beim Austausch überlegt vorzugehen. Häufig lohnt es sich dann, etwa Heizungsrohre auch gleich zu dämmen. Die Experten empfehlen, spätestens nach 20 Jahren über einen Kesseltausch nachzudenken und die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Neben KfW-Darlehen und Zuschüssen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es kommunale Programme. „Meister der Elemente“ helfen dabei, die geeignete Förderung zu finden. Ansprechpartner vor Ort sind unter www.meister-der-elemente.de leicht zu finden. (Advertorial)
Foto: Meister der Elemente