Beim Heizungstausch 2026 sind viele Eigentümer schlicht ratlos, und das zu Recht. Zwei Jahre Debatte, ein umstrittenes Heizungsgesetz, ständig neue Schlagzeilen: Wer jetzt vor einem defekten Kessel steht oder ohnehin modernisieren möchte, will vor allem eines wissen, nämlich was tatsächlich gilt. Seit Ende Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft und ersetzt das bisherige GEG in wesentlichen Teilen. Dieser Text sortiert die neuen Regeln nüchtern und zeigt, was das für Ihre nächste Heizungsentscheidung praktisch bedeutet.
Aus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz
Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag die Novelle mit 323 Ja-Stimmen beschlossen, am 28. Juli erschien sie im Bundesgesetzblatt, und seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, in Kraft. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz in zentralen Punkten und stellt die Regeln für den Heizungstausch 2026 neu auf. Der bekannte Name GEG verschwindet damit aus dem juristischen Alltag.
Wichtig für die Praxis: Die Reform ist keine reine Umbenennung, sondern eine inhaltliche Kehrtwende. Viele Vorgaben, die seit 2024 für Verunsicherung gesorgt haben, sind ersatzlos entfallen. Andere sind neu hinzugekommen, greifen aber erst in den kommenden Jahren. Wer heute eine Entscheidung treffen muss, sollte beide Ebenen kennen, also das, was sofort gilt, und das, was mittelfristig auf ihn zukommt.
Die 65-Prozent-Vorgabe ist gestrichen
Der wohl bekannteste Baustein des alten Heizungsgesetzes ist Geschichte. Die Vorgabe, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wurde ersatzlos gestrichen. Damit sind auch die zugehörigen Paragrafen 71 bis 71p des alten GEG hinfällig. Für Eigentümer bedeutet das: Sie sind bei der Wahl der Heiztechnik wieder frei.
Konkret erlaubt § 42 Absatz 2 GModG im Gebäudebestand wieder den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen, hybrider Systeme und Biomasseheizungen, und zwar vollumfänglich und technologieoffen. Auch die frühere Bindung an die kommunale Wärmeplanung ist aufgehoben. Sie müssen also nicht mehr warten, bis Ihre Stadt oder Gemeinde einen Wärmeplan vorgelegt hat, bevor Sie sich für einen neuen Kessel entscheiden.
Ebenfalls entfallen ist die verpflichtende Beratung durch Schornsteinfeger oder Energieberater vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung. Die Beratung ist damit freiwillig, was Aufwand und Bürokratie spürbar reduziert. Empfehlenswert bleibt sie trotzdem, weil sich die wirtschaftlich beste Lösung selten am Küchentisch abschätzen lässt.
Die Austauschpflicht nach 30 Jahren fällt weg
Für viele Eigentümer älterer Häuser ist das die zweite gute Nachricht. Die im alten GEG verankerte Austauschpflicht und das pauschale Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren Betriebsdauer sind aufgehoben. Der bisherige § 72 GEG, der Konstant-Temperatur-Kessel ab einem bestimmten Alter aus dem Verkehr gezogen hat, greift nicht mehr.
Praktisch heißt das: Ein funktionierender alter Kessel darf weiterlaufen, solange er sicher und wirtschaftlich betrieben werden kann. Sie geraten nicht länger unter Zeitdruck, nur weil ein bestimmtes Baujahr überschritten ist. Sinnvoll bleibt der Austausch trotzdem, denn moderne Brennwertgeräte oder Wärmepumpen sind im Verbrauch deutlich sparsamer, und die Reparaturkosten alter Anlagen steigen mit den Jahren.
Wer jetzt entscheidet, sollte nicht die reine Anschaffung vergleichen, sondern die Betriebskosten der nächsten 15 bis 20 Jahre. Genau hier setzen die neuen Regeln an, die zwar heute noch keine Rolle spielen, den fossilen Betrieb aber schrittweise verteuern werden.
Die Bio-Treppe für neue fossile Heizungen
Freiheit bei der Wahl heißt nicht, dass fossile Heizungen dauerhaft unbelastet bleiben. Für alle Gas- und Ölheizungen, die ab Juli 2026 neu eingebaut werden, greift ab dem 1. Januar 2029 die sogenannte Bio-Treppe. Sie schreibt einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Bio-Heizöl vor.
Ab 2029 muss neuen Öl- und Gasheizungen ein wachsender Anteil klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden. Wer jetzt fossil einbaut, sollte die Kostenentwicklung ehrlich einkalkulieren.
Der Einstieg liegt bei 10 Prozent im Jahr 2029, steigt ab Januar 2030 auf 15 Prozent und ab Januar 2035 auf 30 Prozent. Ab Januar 2040 sind 60 Prozent vorgeschrieben, und spätestens 2045 müssen alle Brennstoffe zu 100 Prozent klimaneutral sein. Für Eigentümer bedeutet das: Wer 2026 oder 2027 eine neue Gasheizung installiert, wird spätestens Ende der Dreißigerjahre einen deutlichen Preisaufschlag beim Brennstoff spüren.
Für bestehende Gas- und Ölheizungen kommt eine separate Regelung. Ab 2028 gilt eine bundesweite Quote für Brennstoffhändler, die mit einem Pflicht-Beimischungsanteil von unter einem Prozent klimaneutraler Brennstoffe startet und danach schrittweise ansteigt. Der Anstieg fällt hier zunächst milder aus, macht sich am Zapfhahn und in der Gasrechnung aber ebenfalls bemerkbar.
Mieter und Vermieter haben neue Spielregeln
Für vermietete Objekte enthält das GModG zwei Bausteine, die vor jeder Heizungsentscheidung Beachtung verdienen. Der erste betrifft neue fossile Heizungen. Installiert ein Vermieter nach Inkrafttreten des GModG eine neue Gas- oder Ölheizung, greift eine Mieterschutzklausel. Der Vermieter muss sich dann ab 2028 verpflichtend zu 50 Prozent an den laufenden CO2-Kosten und Netzentgelten sowie ab 2029 an den Biobrennstoff-Mehrkosten beteiligen.
Diese Kostenteilung verschiebt die Wirtschaftlichkeit spürbar. Was in der Anschaffung günstig aussieht, kann sich über die Betriebsjahre in eine dauerhafte Belastung für den Eigentümer verwandeln. Wer heute vermietet, sollte deshalb genau kalkulieren, ob eine fossile Neuanlage 2028 oder später noch die richtige Antwort ist.
Der zweite Baustein betrifft die Wärmepumpe. Vermieter dürfen die Kosten beim Einbau einer Wärmepumpe künftig nur dann uneingeschränkt im Rahmen der Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen, wenn die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht. Diese Kennzahl beschreibt, wie viele Einheiten Wärme aus einer Einheit Strom gewonnen werden. Sie hängt stark vom Dämmzustand des Gebäudes und von der Heizflächenauslegung ab, also von Fußbodenheizung oder ausreichend großen Heizkörpern. Vor dem Einbau lohnt eine belastbare Planungsrechnung, damit die Umlage nicht später an einer zu niedrigen JAZ scheitert.
Förderung schrumpft leicht, bleibt aber attraktiv
Auch die Förderkulisse wurde angepasst. Im BEG-Förderprogramm sind die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch bei Einfamilienhäusern von bislang 30.000 Euro auf 28.000 Euro abgesenkt worden. Die Grundstruktur der Förderung mit Grundzuschuss und Zusatzboni bleibt bestehen, die absolute Obergrenze fällt jedoch etwas niedriger aus.
Für die meisten Vorhaben bleibt die Förderung damit ein wichtiger Hebel. Wer eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung auf Basis erneuerbarer Energien plant, sollte den Antrag frühzeitig vor Auftragsvergabe stellen und die aktuellen Bedingungen bei der KfW oder beim BAFA prüfen. Änderungen im Detail sind bei Förderprogrammen jederzeit möglich, ein tagesaktueller Blick lohnt sich.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Wenn Ihre Heizung noch läuft, müssen Sie nichts überstürzen. Die Austauschpflicht ist weg, und ein funktionierender Kessel darf bleiben. Nutzen Sie die Zeit, um sich in Ruhe mit den Optionen zu beschäftigen und einen unabhängigen Energieberater ins Haus zu holen, auch wenn die Beratung nicht mehr Pflicht ist.
Wenn Ihre Heizung akut streikt, entscheiden Sie technologieoffen. Prüfen Sie ehrlich, ob eine Wärmepumpe im vorhandenen Gebäude sinnvoll läuft, ob ein Brennwertkessel als Übergangslösung passt oder ob eine Hybridlösung zu Ihrem Haus passt. Kalkulieren Sie dabei die Bio-Treppe und die absehbaren CO2-Preise ein, damit die Rechnung auch in zehn Jahren noch aufgeht.
Als Vermieter sollten Sie die Mieterschutzklausel ab 2028 und die JAZ-Grenze bei der Wärmepumpe von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsberechnung nehmen. Beide Punkte entscheiden mit darüber, wie viel von der Investition sich später wirklich refinanzieren lässt.
Ruhe bewahren zahlt sich aus
Der Heizungstausch 2026 fühlt sich nach zwei Jahren Debatte komplizierter an, als er ist. Die wichtigsten Zwänge des alten Heizungsgesetzes sind weg, die neuen Regeln greifen mit klarem Zeitplan, und die technische Wahl liegt wieder bei Ihnen. Das gibt Raum für eine Entscheidung, die zu Ihrem Haus, Ihrem Budget und Ihren Plänen der nächsten zwanzig Jahre passt.
Wer sich einmal in Ruhe die Zahlen anschaut, statt auf die nächste Schlagzeile zu warten, kommt am Ende meist zur passenden Lösung. Und die darf ruhig unspektakulär sein.
Fotos: Textnetz, Generiert mit KI







