Während die Welt weiterhin mit den Folgen des Klimawandels und den steigenden Energiepreisen kämpft, reagieren Regierungen und Behörden mit neuen Vorschriften und Anreizen, um den Übergang zu nachhaltigeren Energiequellen zu beschleunigen. Diese Änderungen betreffen sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen und zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. 

Ab dem Jahr 2024 wird eine wesentliche Änderung für alle neuen Wohngebäude in Kraft treten: Sie müssen mit Heizsystemen ausgestattet sein, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Bauherren können aus einer Vielfalt an modernen Heizungsoptionen wählen. Dazu zählen beispielsweise elektrisch betriebene Wärmepumpen, die effizient Umgebungswärme nutzen, sowie Biomassenheizungen, die auf nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets setzen. Fernwärme, gewonnen aus erneuerbaren Energiequellen, bietet eine weitere Alternative. Darüber hinaus können traditionelle Gas- oder Ölheizungen weiterhin verwendet werden, sofern sie mindestens zu 65 Prozent mit Biomethan oder Bioöl betrieben werden. Ebenso kommen innovative Hybridheizungen und zukunftsorientierte Wasserstoffheizungen in Frage. 

Wegweiser mit den Aufschriften möglicher Heizungsalternativen.
Mögliche Alternativen um energieeffizient zu heizen.

Wer einen Heizungstausch durchführen möchte, sollte dabei beachten, dass Zweifel an dem zukünftigen Bestehen von Heizsystemen mit Wasserstoff, Biomethan oder Bioöl bestehen. Ab Januar wird das Erdgas wieder teurer, denn der Mehrwertsteuersatz steigt von 7 auf erneute 19 Prozent. Hinzu steigt der Preis für CO2-Emissionen, das führt zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Außerdem sink die Umweltprämie für Elektroautos. Es werden nur noch Elektrofahrzeuge, die auf der BAFA-Liste stehen gefördert, solange der Listenpreis nicht die 45.000 Euro überschreitet. Auch die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab Februar in Betrieb genommen werden, verringert sich leicht. Von aktuell 8,2 Cent pro kWh auf 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak. Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner müssen ab März neuen Mindestanforderungen entsprechen und somit effizienter werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.

Aber es gibt auch gute Neuigkeiten: Es wird mehr Zuschüsse für Sanierungen, in Bezug auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, geben. Des weiteren sollen die Regelungen für die Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten, wie zum Beispiel für Balkonkraftwerke, erleichtert werden. 

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie ihre Heizkosten senken können, dann lesen Sie gerne hier weiter.