Der Brief mit der Preisanpassung kommt mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten und ist Anlass, den Strom- und Gasvertrag zu prüfen.
Der teuerste Stromtarif ist der, den man nie ausgesucht hat
Wer nie gewechselt hat, landet bei Strom und Gas oft in der Grundversorgung, und die kostet bei 3.500 Kilowattstunden Strom rund 500 Euro im Jahr mehr als ein Neukundentarif. Doch ein Wechsel lohnt nur, wenn Fristen, Boni und Laufzeiten zusammenpassen.
Ein Energievertrag gehört zu den wenigen Posten im Haushalt, die sich ohne Handwerker und ohne Investition senken lassen. Trotzdem läuft er bei vielen unbemerkt weiter. Wer beim Einzug nichts auswählt, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Das ist verlässlich, aber es ist der Standardtarif für alle, die nicht entschieden haben, und der Preis zeigt es.
Die Grundversorgung ist der Tarif für Haushalte, die keinen anderen Liefervertrag gewählt haben.
Im August 2026 unterschieden sich die Strompreise je nach Tarif und Anbieter deutlich. Bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr kann ein Tarifwechsel mehrere hundert Euro sparen. Beim Gas liegt die Grundversorgung ebenfalls über dem Markt. im ersten Halbjahr 2026 zahlten private Haushalte nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt 11,58 Cent. Bei 15.000 Kilowattstunden sind knapp zwei Cent Unterschied knapp 300 Euro im Jahr.
Ob der eigene Vertrag betroffen ist, verrät die letzte Rechnung. Steht dort „Grundversorgung" oder „Ersatzversorgung", oder fehlen Tarifname, Laufzeit und Preisgarantie und der Lieferant ist das örtliche Stadtwerk, liegt die Vermutung nahe. Eine Nachfrage beim Versorger klärt den Tarifstatus.
Drei Fristen entscheiden, wie schnell ein Wechsel geht
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, ohne Mindestlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung darf die Kündigungsfrist seit März 2022 höchstens einen Monat betragen, die Erstlaufzeit darf bis zu 24 Monate dauern. Die dritte Frist hängt am Versorger: Erhöht er die Preise, muss er das mindestens vier Wochen vorher schriftlich ankündigen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Gekündigt werden kann bis zum Wirksamwerden der Erhöhung, am besten schriftlich mit dem Grund „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung". Fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, lohnt eine Nachfrage beim Versorger oder bei der Verbraucherzentrale. Dasselbe Sonderkündigungsrecht gilt bei einem Umzug.

Außerhalb der Grundversorgung sollten Sie sich die Kündigung vom Versorger bestätigen lassen. Wer die Bestätigung nicht erhält, sollte nachfassen, denn der neue Anbieter braucht sie.
Im Vergleich zählt der Preis im zweiten Jahr
Vergleichsportale rechnen Arbeitspreis, Grundpreis sowie Neukunden- und Sofortbonus zu einem Jahrespreis zusammen. Der Bonus fließt aber nur im ersten Jahr, im zweiten bestimmt der Arbeitspreis die Rechnung. Wer den Tarif vergleicht, schaut deshalb zweimal hin: auf den Preis im ersten Jahr und auf den Arbeitspreis danach. Eine Preisgarantie, eine kurze Erstlaufzeit und monatliche statt vorab bezahlte Abschläge halten das Risiko klein. Ein Eintrag im Kalender sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit verhindert, dass der Bonustarif unbemerkt zum teuren Folgetarif wird.
Auf den perfekten Zeitpunkt zu warten, lohnt nicht. Der Neukundenpreis für Strom veränderte sich im Jahresverlauf. Ein Tarifvergleich kann kurzfristig durchgeführt werden.
Vor dem Winter hat das Gas eine eigene Rechnung
Wie teuer der Winter 2026/27 beim Gas wird, hängt vom eigenen Tarif, vom Verbrauch und von der Beschaffung des Versorgers ab. Eine Prognose für alle Gaskunden gibt es deshalb nicht. Fest steht: Die zuletzt gestiegenen Großhandelspreise können mit Verzögerung bei den Verbrauchern ankommen, und Preisanpassungen zum Jahreswechsel müssen rechtzeitig angekündigt werden. Wer zum 1. Januar eine Erhöhung erwartet, sollte Anfang Dezember die Post prüfen. Vom CO2-Preis kommt dagegen kein zusätzlicher Sprung: Er bleibt nach den Regierungsplänen 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne.

Wer elektrisch heizt, ein E-Auto lädt oder eine Wärmepumpe betreibt, findet im Beitrag zum dynamischen Stromtarif einen zweiten Weg. Wie viel Gas das eigene Haus überhaupt braucht, zeigt der Vergleich im Heizspiegel-Beitrag [Link nach Veröffentlichung prüfen].
Mieterinnen und Mieter einer Zentralheizung können den Gasanbieter nicht selbst wählen, das entscheidet der Vermieter. Bei einer Gasetagenheizung mit eigenem Zähler und eigenem Vertrag gilt dieselbe Wechselfreiheit wie beim Strom.
Der Wechsel dauert eine Viertelstunde, die Versorgung läuft weiter
Für den Vergleich braucht man aus der letzten Jahresabrechnung den Verbrauch in Kilowattstunden und die Postleitzahl. Für den Abschluss kommen Zählernummer und gegebenenfalls die Marktlokations-ID dazu. Bei einer ordentlichen Kündigung übernimmt der neue Anbieter meist die Kündigung beim alten, bei einer Sonderkündigung nach Preiserhöhung sollte man selbst schriftlich kündigen. Die Versorgung läuft beim Wechsel ohne Unterbrechung weiter, der Zähler bleibt hängen, nur die Rechnung kommt von jemand anderem.
Der Vertrag, der seit dem Einzug unverändert läuft, ist selten der günstigste. Die Abrechnung liegt ohnehin im Ordner, der Tarifvergleich dauert eine Viertelstunde, und die Differenz zwischen beiden Zahlen ist der Betrag, den man bisher gezahlt hat, ohne gewählt zu haben.
Fotos: webandi / Pixabay; Bilder 1 und 3: Textnetz, Generiert mit KI














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