Techniker prüft mit Messgerät die Werte eines Gas-Brennwertgeräts bei der Heizungswartung im Keller

Die Messung dauert wenige Minuten und belegt die Verbrennungsqualität des Brenners. Das Protokoll danach ist im Garantiefall und beim Hausverkauf bares Geld wert.

Eine Wartung ist im Juli dieselbe Leistung wie im Oktober. Anders sind nur die Umstände: der Terminkalender, die Ersatzteillieferung und die Ruhe, mit der jemand in das Menü der Regelung schaut. Doch der Sommer ist mehr als ein bequemer Termin. Er ist der einzige Zeitraum im Jahr, in dem sich an der Anlage etwas ändern lässt, ohne dass dabei jemand friert.

Ein Fachbetrieb verkauft im Januar keine Wartung, sondern Notdienst. Zwischen Oktober und Februar bestimmen Störungsmeldungen den Tag, einzelne Betriebe rufen in dieser Zeit höhere Stundensätze auf, und wenn ein Ersatzteil drei Tage braucht, sind das drei Tage ohne Heizung. Im Sommer kaufen Sie deshalb mehr als eine Reinigung: die Aufmerksamkeit einer Fachkraft, die nicht nebenbei auf das nächste Telefonat schaut. Das ist der eigentliche Unterschied, und er reicht bis in den Januar.

Im Juli hat der Fachbetrieb Zeit, im Januar hat er Notdienst

Die Heizperiode läuft üblicherweise von Anfang Oktober bis Ende April. In diesen sieben Monaten arbeitet die Anlage mehrere tausend Stunden, und je kälter es wird, desto voller sind die Kalender der Betriebe. Im Juli bekommen Sie einen Termin nach Wunsch, im Oktober einen nach Verfügbarkeit.

Teuer ist die Wartung selbst nicht. Eine Gasheizung im Einfamilienhaus liegt meist bei 100 bis 200 Euro, eine Ölheizung mit Brennerreinigung eher bei 150 bis 280 Euro, ein Pelletkessel darüber. Ein Wartungsvertrag ist in der Regel günstiger als der Einzelauftrag, bringt einen festen Termin und oft einen vergünstigten Notdienst. Vom Lohnanteil der Rechnung erkennt das Finanzamt 20 Prozent als Handwerkerleistung an, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür: Sie überweisen den Betrag, und Lohn- und Materialkosten stehen getrennt auf der Rechnung.

Der Fachbetrieb reinigt den Brenner und liest die Regelung aus

Bei Gas- und Ölheizungen reinigt die Fachkraft Brennkammer und Wärmetauscher, kontrolliert Zündelektroden und Dichtungen, misst die Verbrennungswerte und liest die Regelung aus. Schon eine verrußte Brennkammer kostet mehrere Prozent Wirkungsgrad. Bei Wärmepumpen fällt der Aufwand kleiner aus. Im Mittelpunkt stehen Luftfilter und Verdampfer, der Kondensatablauf sowie Kältekreis und Systemdruck.

Wichtiger ist oft der Teil, der nicht im Paket steht. Das Entlüften der Heizkörper und der hydraulische Abgleich gehören in den meisten Wartungspaketen nicht dazu, Sie müssen beides ausdrücklich beauftragen. Fragen Sie außerdem nach dem Vordruck des Ausdehnungsgefäßes. Stimmt der nicht mehr, ist das eine der häufigsten Ursachen für schwankenden Anlagendruck und ständiges Nachfüllen.

Mit dem Schornsteinfeger hat all das wenig zu tun. Seine Messungen dienen dem Immissionsschutz, nicht dem Wirkungsgrad. Den Abgasverlust misst er bei Heizwertgeräten je nach Alter alle zwei bis drei Jahre, Gas-Brennwertgeräte sind von dieser Messung ganz ausgenommen. Sein Termin ersetzt die Wartung also nicht, und die Wartung ersetzt seinen Termin nicht.

Für Mehrfamilienhäuser kommt eine Pflicht hinzu. Wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen geprüft und optimiert werden: bis zum 30. September 2027, wenn sie vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, sonst innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren. Das Gesetz empfiehlt ausdrücklich, diese Prüfung mit ohnehin anstehenden Terminen wie der Wartung oder der Feuerstättenschau zu koppeln. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt sie nicht.

Der hydraulische Abgleich verteilt die Wärme gleichmäßig

Heizwasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Ohne Abgleich strömt es überproportional in die Heizkörper nahe am Kessel, während das Bad im Dachgeschoss lauwarm bleibt. Die typische Reaktion darauf: Vorlauftemperatur hoch, Pumpe eine Stufe schneller. Am Ende verbraucht das ganze Haus mehr Energie, für einen einzigen kalten Raum. Gluckernde Rohre und einzelne kalte Heizkörper sind die klassischen Warnzeichen.

Beim Abgleich nach dem Verfahren B berechnet ein Fachbetrieb die Heizlast jedes einzelnen Raums nach DIN EN 12831, prüft die Heizflächen, stellt die voreinstellbaren Thermostatventile auf den passenden Durchfluss ein und passt Pumpenleistung und Vorlauftemperaturregelung an. Für ein Einfamilienhaus mit zehn bis fünfzehn Heizkörpern liegen die Kosten meist zwischen 650 und 1.250 Euro. Müssen alte Ventile mitgetauscht werden, wandert der Preis ans obere Ende.

Der Effekt ist messbar: 5 bis 15 Prozent weniger Heizenergie, eine um 2 bis 5 Grad niedrigere Vorlauftemperatur, eine Pumpe auf kleinerer Stufe. Bei 2.200 Euro Heizkosten im Jahr sind das 110 bis 330 Euro. Je nach Ausgangslage rechnet sich die Maßnahme damit in drei bis acht Jahren. Bei Wärmepumpen geht es schneller, weil dort jedes Kelvin weniger Vorlauftemperatur die Jahresarbeitszahl um rund 2,5 Prozent verbessert.

Die Heizkurve ist die Stellschraube, für die niemand eine Rechnung schreibt

Die Heizkurve verbindet Außen- und Vorlauftemperatur: Je kälter es draußen ist, desto heißer fährt die Regelung den Vorlauf. Zwei Werte zählen: die Neigung, also der Anstieg der Vorlauftemperatur bei Kälte, und das Niveau, das die gesamte Kurve nach oben oder unten schiebt. Werkseinstellungen sind bewusst großzügig gewählt, damit im schlimmsten Winter niemand friert. In der Praxis fahren viele Altbauanlagen mit 70 Grad, obwohl 55 reichen würden.

Der Sommer ist die Zeit, sich das Menü in Ruhe anzusehen, die aktuellen Werte zu notieren und ein Protokoll vorzubereiten: Außentemperatur, Vorlauftemperatur, eigenes Wärmeempfinden, mehr braucht es nicht. Justiert wird im Herbst, denn die Neigung lässt sich seriös nur an kalten Tagen beurteilen, das Niveau eher bei Außentemperaturen über fünf Grad. Ändern Sie immer nur einen Wert, in kleinen Schritten, und lassen Sie mindestens 24 Stunden vergehen. Eine Fußbodenheizung reagiert wegen der Speichermasse noch träger.

Die Thermostatventile bleiben während der Testphase weit geöffnet, sonst verfälschen sie das Ergebnis. Und die Heizgrenze, also die Außentemperatur, ab der die Anlage in den Sommerbetrieb geht, sollte zum Haus passen: Bei ungedämmten Altbauten liegt sie bei etwa 15 Grad, sanierte Gebäude kommen mit weniger aus.

Die alte Umwälzpumpe kostet mehr Strom als der Kühlschrank

Eine ungeregelte Pumpe aus den Neunzigern zieht 60 bis 130 Watt und läuft in der Heizsaison rund um die Uhr. Über sieben Monate kommen so 300 bis 650 Kilowattstunden im Jahr zusammen. Damit ist sie in vielen Häusern einer der größten Einzelverbraucher, ein Kühlschrank liegt deutlich darunter. Eine geregelte Hocheffizienzpumpe passt ihre Leistung dem Bedarf an und braucht 60 bis 150 Kilowattstunden.

Alte ungeregelte Umwälzpumpe neben moderner Hocheffizienzpumpe auf einer Werkbank im Heizungskeller

Zwischen den beiden Geräten liegen je nach Modell 250 bis 500 Kilowattstunden Strom im Jahr. Der Austausch dauert eine gute Stunde und ist nach drei bis fünf Heizperioden bezahlt.

Der Tausch kostet mit Montage etwa 400 bis 500 Euro und spart je nach Ausgangsmodell 80 bis 180 Euro Strom im Jahr. Nach drei bis fünf Heizperioden ist das Geld zurück, halten kann die Pumpe deutlich länger. Eine Einschränkung gibt es: Sitzt die Pumpe fest im Heizgerät, passt die neue Elektronik oft nicht zur alten Regelung. Dann lohnt eher die Überlegung, das ganze Gerät zu ersetzen. Und sinnvoll ist der Tausch ohnehin nur zusammen mit dem hydraulischen Abgleich, weil die intelligente Regelung sonst gegen ein unausgeglichenes Rohrnetz anarbeitet.

Drei Handgriffe, für die Sie niemanden brauchen

Entlüften ist die klassische Aufgabe für einen Samstagvormittag. Gluckert ein Heizkörper oder bleibt er oben kalt, sitzt Luft darin. Pumpe aus, Thermostat auf, dann von unten nach oben durchs Haus arbeiten und das Ventil mit dem Vierkantschlüssel öffnen, bis Wasser statt Luft austritt. Danach lohnt der Blick aufs Manometer: Ein zweigeschossiges Einfamilienhaus liegt meist zwischen 1,2 und 1,8 bar. Als Faustregel gilt 0,1 bar je Höhenmeter zwischen Kessel und oberstem Heizkörper, plus etwas Reserve. Fällt der Druck immer wieder ab, rufen Sie den Fachbetrieb an, statt weiter nachzufüllen.

Frau entlüftet einen weißen Heizkörper mit einem Vierkantschlüssel und fängt Tropfwasser in einem Glas auf

Von unten nach oben durchs Haus arbeiten, dann den Druck am Manometer kontrollieren. Entlüften Sie im Sommer, hören Sie im Winter kein Gluckern mehr.

Der zweite Handgriff ist die Rohrdämmung. Freiliegende Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller müssen nach dem Gebäudeenergierecht gedämmt sein, und bei üblichen Rohrdurchmessern ist die Dämmschicht genauso dick wie das Rohr selbst. Material kostet 5 bis 10 Euro pro Meter, die Wärme bleibt im Haus statt im Keller. Vergessen Sie Bögen, Armaturen und Halterungen nicht: Eine einzelne ungedämmte Armatur verliert etwa so viel Wärme wie ein Meter blankes Rohr.

Drittens die Zirkulationspumpe für das Warmwasser. Läuft sie rund um die Uhr, hält sie das gesamte Leitungsnetz warm und verbraucht Strom für Komfort, den nachts niemand braucht. Ein Zeitprogramm bringt hier viel, allerdings mit Regeln: Aus hygienischen Gründen sollte die Zirkulation höchstens acht Stunden am Stück stillstehen, und im Warmwassersystem sollten überall mindestens 55 Grad ankommen. Den Legionellenschutz der Regelung lassen Sie aktiv.

Fünfzehn Prozent vom Staat, aber nur in der richtigen Reihenfolge

Hydraulischer Abgleich und Pumpentausch laufen förderrechtlich unter dem Stichwort Heizungsoptimierung, ebenso neue Thermostatventile, Rohrdämmung und Regelungstechnik. Das BAFA bezuschusst sie mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Gefördert werden Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten. Die Anlage muss älter als zwei Jahre sein, bei fossilen Brennstoffen aber nicht älter als zwanzig. Diese zweite Grenze übersehen viele: Ausgerechnet der 24 Jahre alte Gaskessel, der einen Abgleich am dringendsten bräuchte, bekommt dafür kein Geld. Bei wassergeführten Systemen ist der Abgleich nach Verfahren B mit dem VdZ-Formular die Grundvoraussetzung.

Die Reihenfolge entscheidet über Erfolg oder Absage. Der Handwerkervertrag muss vor dem Antrag stehen und die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Ohne diese Klausel ist der Auftrag förderschädlich.

Der Zeitpunkt ist im Moment heikel. Die Bundesförderung wird umgestellt: Vom 9. bis 20. Juli 2026 können beim BAFA keine neuen technischen Projektbeschreibungen erstellt werden. Haben Sie noch eine gültige TPB, muss Ihr Antrag bis zum 20. Juli, 23:59 Uhr, eingereicht sein, sonst verliert sie ihre Gültigkeit. Ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderbedingungen. Für die Heizungsoptimierung bleibt es bei 15 Prozent Grundförderung. Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten wird künftig erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen gewährt und auch nur auf den darüberliegenden Betrag, für eine reine Optimierung spielt er damit keine Rolle mehr. (Stand: 16. Juli 2026, Angaben ohne Gewähr.)

Dass sich das Rechnen lohnt, zeigt der CO2-Preis. Er bildet sich seit Januar 2026 erstmals über Versteigerungen, vorerst in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne, der auch 2027 gelten soll. Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel, und dann fällt der Preisdeckel. Jede Kilowattstunde, die Sie nicht verbrennen, wird von Jahr zu Jahr wertvoller.

Wer die Heizung im Sommer warten lässt, hat im Oktober nichts mehr vor

Bis zum Beginn der Heizperiode sind es noch zweieinhalb Monate. Es sind ein Anruf, ein Termin bei jemandem, der Zeit hat, ein Nachmittag im Keller und je nach Vorhaben ein Antrag, der vor dem Auftrag stehen muss. Erledigen Sie das jetzt, brauchen Sie am ersten kalten Abend niemanden mehr. Der hätte dann ohnehin keine Zeit.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI