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Heizkostenabrechnung prüfen und Fehler selbst finden

4 Minuten Lesezeit

Ein Marker, ein Taschenrechner und ein ruhiger Abend reichen. Mit den Fristen im Blick lässt sich die Heizkostenabrechnung prüfen und Fehler früh erkennen.

Die Heizperiode beginnt am 1. Oktober, und für viele Haushalte ist gerade der Abrechnungszeitraum des Vorjahres abgelaufen. Der Brief vom Vermieter oder von der Hausverwaltung liegt bald im Kasten, mit einer Nachzahlung, die niemand erwartet hat. Dabei lässt sich die Summe oft verringern, denn mehr als jede zweite Betriebskostenabrechnung enthält nach einer Auswertung von Finanztip auf Basis von Rückmeldungen dreier Mietervereine Fehler. Heizkostenabrechnung prüfen kostet einen Abend am Küchentisch, mit Taschenrechner und einem Blick auf wenige Zahlen.

Heizkostenabrechnung prüfen: Zuerst Zeitraum und Fristen

Beginnen Sie mit dem Abrechnungszeitraum. Er folgt dem Kalenderjahr oder der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. September und muss zu Ihrem Einzug oder Auszug passen. Wer mitten im Zeitraum eingezogen ist, zahlt nur für die eigene Mietdauer.

Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums zwölf Monate Zeit für die Abrechnung. Verpasst er die Frist, kann er keine Nachforderung mehr stellen, es sei denn, er trifft an der Verspätung keine Schuld. Ihnen selbst bleiben nach Zugang der Abrechnung zwölf Monate für Einwände, die Zahlungsfrist liegt meist bei 30 Tagen. Wer unsicher ist, zahlt unter schriftlichem Vorbehalt und fordert die Belege an. Sie haben das Recht, alle zugrunde liegenden Unterlagen einzusehen.

Heizkostenabrechnung prüfen: Der Verteilerschlüssel entscheidet

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent entfallen meist auf die Wohnfläche. Der gewählte Schlüssel muss in der Abrechnung stehen und erläutert sein.

Hand unterstreicht mit einem Bleistift Zahlen in einer Heizkostenabrechnung, daneben eine handschriftliche Skizze
Der Schlüssel entscheidet, wer wie viel zahlt. Nachrechnen dauert fünf Minuten und kann viel Geld sparen.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie das wirkt. Ein Haus hat 18.000 Euro Heizkosten, der Schlüssel liegt bei 70 zu 30. Dann werden 12.600 Euro nach Verbrauch und 5.400 Euro nach Fläche verteilt. Für eine Wohnung mit 70 von 700 Quadratmetern ergeben sich 540 Euro Flächenanteil. Verbraucht die Wohnung neun Prozent der Wärme des Hauses, kommen 1.134 Euro Verbrauchsanteil hinzu, zusammen 1.674 Euro. Rechnet der Vermieter dagegen ohne Verbrauchserfassung ausschließlich nach Fläche ab, dürfen Sie Ihren Anteil um 15 Prozent kürzen, in diesem Beispiel um rund 251 Euro.

Grundkosten, Verbrauchskosten und was dazugehört

Umlagefähig sind der verbrauchte Brennstoff sowie die Nebenkosten der Anlage. Dazu zählen Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung, Wartung, Reinigung der Anlage und die Kosten für Messdienst und Abrechnung. Nicht dazu gehören Reparaturen, Verwaltungskosten und Rücklagen. Taucht eine solche Position auf, lohnt die Nachfrage.

Stand eine Wohnung im Abrechnungszeitraum leer, darf der Vermieter diese Kosten nicht auf die übrigen Mieter abwälzen. Auch die Aufteilung zwischen Heizung und Warmwasser gehört auf die Abrechnung, sie darf nicht pauschal erfolgen. Prüfen Sie, ob Brennstoffmenge und Preis zusammenpassen, und vergleichen Sie die Kosten pro Quadratmeter mit dem Heizspiegel von co2online.

Die CO2-Kosten: Ein Teil gehört dem Vermieter

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten der CO2-Abgabe nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer fällt der Anteil des Vermieters aus, in ineffizienten Gebäuden bis zu 95 Prozent. Der CO2-Preis beträgt 2026 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz 55 Euro pro Tonne.

Ein Beispiel: 20.000 Kilowattstunden Erdgas verursachen etwa vier Tonnen CO2, bei 55 Euro pro Tonne rund 220 Euro. In einem ineffizienten Haus trägt der Vermieter davon bis zu 209 Euro. Fehlt diese Aufschlüsselung auf der Abrechnung oder ist sie unvollständig, dürfen Sie die Heizkosten um drei Prozent kürzen.

Typische Fehler und wie Sie sie erkennen

Die häufigsten Fehler sind schnell gefunden, wenn Sie wissen, wo Sie suchen. Prüfen Sie die Zählerstände: Stehen dort Schätzwerte statt Ablesungen, oder weichen die Zahlen deutlich von den Verbrauchsinformationen ab, die Sie bei fernablesbaren Geräten seit 2022 monatlich erhalten? Stimmt die Wohnfläche mit dem Mietvertrag überein? Tauchen Positionen doppelt auf?

Heizkostenverteiler mit Display an einem weißen Heizkörper, eine Hand zeigt auf das Gerät
Der Verteiler am Heizkörper zählt Verbrauchseinheiten. Ihre Ablesung sollte mit der Abrechnung übereinstimmen.

Auch die Messtechnik spielt eine Rolle. Laut Verbraucherzentrale müssen in Betrieb befindliche Messgeräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden, damit sie fernablesbar sind. Ein Heizkostenverteiler wie der ista doprimo 3 sitzt am Heizkörper und zählt Verbrauchseinheiten. Wer Zweifel an den Werten hat, kann eine Überprüfung der Geräte verlangen.

So gehen Sie vor, wenn etwas nicht stimmt

Fordern Sie zuerst schriftlich Einsicht in die Belege an, am besten per E-Mail oder Einschreiben mit Frist. Notieren Sie sich, welche Position Ihnen unklar erscheint, und formulieren Sie Ihren Einwand konkret. Der Widerspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter eingehen.

Unabhängige Hilfe bieten die Energieberatung der Verbraucherzentrale und die örtlichen Mietervereine. Sie prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, ob eine Kürzung möglich ist. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, aber er zeigt Ihnen, wo es sich lohnt, genauer hinzusehen.

Ein Abend, der sich auszahlen kann

Wer die Abrechnung einmal Zeile für Zeile durchgeht, versteht plötzlich, wofür er jeden Monat zahlt. Selbst wenn alles stimmt, haben Sie danach ein Gespür für die Kosten Ihrer Heizung und wissen, wo Sie im nächsten Winter ansetzen können. Und falls sich ein Fehler findet, lohnt sich der Abend gleich doppelt.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI

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